Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Januar 2025
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Nachhilfeleistungen zwischen der Klick Nachhilfe Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung von Nachhilfeunterricht in den vereinbarten Fächern gemäß den im Vertrag festgelegten Konditionen.
- Der Unterricht findet als Präsenzunterricht am vereinbarten Unterrichtsort oder als Online-Unterricht statt, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Unterrichtserteilung nach den Regeln der pädagogischen Kunst. Ein bestimmter Lernerfolg oder eine Notenverbesserung wird nicht geschuldet.
§ 3 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch konkludentes Handeln (Inanspruchnahme der Leistung) zustande.
- Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif:
- VIP-Tarif: Mindestlaufzeit 12 Monate
- Basic-Tarif: Mindestlaufzeit 6 Monate
- Flex-Tarif: Keine Mindestlaufzeit, monatlich kündbar
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht gemäß § 8 gekündigt wird.
§ 4 Unterrichtszeiten und -organisation
- Die Unterrichtszeiten werden zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber individuell vereinbart.
- Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. Der Mindestumfang pro Termin beträgt 90 Minuten (2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten).
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die Lehrkraft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu wechseln. Der Auftraggeber wird hierüber rechtzeitig informiert.
- Während der niedersächsischen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet regulär kein Unterricht statt, es sei denn, es wurde ausdrücklich Ferienunterricht vereinbart.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
- Die monatliche Vergütung ist jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig.
- Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die fälligen Beträge von dem angegebenen Konto einzuziehen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnung zu berechnen.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, bei einem Zahlungsrückstand von mehr als einem Monat die Unterrichtserteilung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.
§ 6 Unterrichtsabsage und Versäumnis
- Absage durch den Auftraggeber:
- Eine kostenfreie Absage ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn möglich. Die abgesagte Unterrichtsstunde wird gutgeschrieben und kann innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt werden.
- Im Krankheitsfall ist eine kostenfreie Absage bis spätestens 10:00 Uhr am Unterrichtstag möglich. Die Unterrichtsstunde wird gutgeschrieben und kann nachgeholt werden.
- Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden sowie Nichterscheinen ohne Absage verfallen ersatzlos und werden nicht erstattet.
- Nachholstunden:
- Gutgeschriebene Unterrichtsstunden sind innerhalb der vertraglich vereinbarten Laufzeit nachzuholen.
- Nicht in Anspruch genommene Nachholstunden verfallen zum Ende der Vertragslaufzeit ersatzlos.
- Absage durch den Auftragnehmer: Muss eine Unterrichtsstunde aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten oder die Unterrichtsstunde gutgeschrieben.
§ 7 Gruppenunterricht
- Gruppenunterricht kommt nur bei Zustandekommen einer geeigneten Lerngruppe mit mindestens 2 Teilnehmern zustande.
- Sollte keine geeignete Gruppe zustande kommen, wird dem Auftraggeber ein alternatives Angebot (Einzelunterricht oder Warteliste) unterbreitet.
- Bei Ausscheiden eines Gruppenmitglieds behält sich der Auftragnehmer vor, die Gruppe aufzulösen oder dem verbleibenden Teilnehmer ein angepasstes Angebot zu unterbreiten.
§ 8 Kündigung
- Ordentliche Kündigung:
- VIP-Tarif und Basic-Tarif: Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungsmonats.
- Flex-Tarif: Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des laufenden Monats.
- Die Kündigung bedarf der Textform (Brief, E-Mail oder Fax).
- Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- wiederholtem Zahlungsverzug trotz Mahnung,
- schwerwiegenden Verstößen gegen die Pflichten aus diesem Vertrag,
- Umzug des Auftraggebers, der die Fortsetzung des Unterrichts unzumutbar macht.
- Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die vereinbarten Entgelte bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu entrichten.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und persönliche Gegenstände der Schüler ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Aufsichtspflicht außerhalb der vereinbarten Unterrichtszeiten.
§ 10 Datenschutz
- Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter www.klick-nachhilfe.de/datenschutz abrufbar ist.
§ 11 Bildung und Teilhabe (BuT)
- Der Auftragnehmer ist als Anbieter von Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) anerkannt.
- Bei Inanspruchnahme von BuT-Leistungen gelten ergänzend die Bestimmungen des jeweiligen Bewilligungsbescheids.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen der BuT-Berechtigung zu informieren.
- Endet die BuT-Förderung, ist der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet oder kann den Vertrag gemäß § 8 kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.
Kontakt
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